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Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.
Nur wenn der Empfänger selbst seine Mailadresse angegeben hat, dürfen ihm Werbemails zugeschickt werden.
eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.
Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.
Wer in übermäßigem Maße die Seite eines Wettbewerbers aufruft, muss mit einer vorübergehenden Zugangssperre rechnen.
Die DENIC muss keine allein aus Ziffern bestehende Second-Level-Domain registrieren.
Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.
Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.
Privatpersonen dürfen keine Domain für sich registrieren lassen, die aus dem Namen eines Staates besteht.
Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.
 
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