BGH zur irreführenden Werbung eines Preisvergleichsportals.

Preisvergleichsportale müssen auf Provisionszahlungen hinweisen.

Beklagter ist der Betreiber des Preisvergleichportals "Bestattungsvergleich.de". Diese warben im Internet mit dem Slogan: "Finden Sie mit uns den passenden Bestatter". Der Bundesverband Deutscher Bestatter hielt diese Werbung für irreführend und verklagte das Internetportal.

Der BGH kam zu der Überzeugung, dass Preisvergleichsportale, die nur die Unternehmen, die eine Provision zahlen, in ihr Portal aufnehmen, dies deutlich auf ihrer Website kennzeichnen müssen. Ansonsten würde der Verbraucher in die Irre geführt, da er davon ausgehe, dass alle sich auf dem Markt befindlichen Unternehmen auch auf dem Preisvergleichsportal gelistet seien.
 
BGH, Urteil BGH I ZR 55 16 vom 27.04.2017
Normen: UWG §§ 3, 5a Abs. 2, § 8 Abs. 1 und 3
[bns]
 
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