BGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

Sie dürfen nur unter bestimmten Umständen gespeichert werden.

Die dynamische IP-Adresse des Nutzers einer allgemein zugänglichen Internetseite, stellt für den Betreiber des Webservers ein geschütztes personenbezogenes Datum dar, welches nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG gespeichert werden darf. Nach diesen darf der Betreiber des Servers die personenbezogenen Daten des Users ohne dessen Einverständnis über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus nur dann erheben und verwenden, wenn dies erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten. Dieses Interesse des Online-Anbieters an der einwandfreien Funktionstätigkeit seiner Website muss allerdings mit den Interessen und Grundrechten der betroffenen Nutzer abgewogen werden.
 
BGH, Urteil BGH VI ZR 135 13 vom 16.05.2017
Normen: § 12 Abs 1 TMG, § 12 Abs 2 TMG, § 15 Abs 1 TMG, § 3 Abs 1 BDSG, Art 2 Buchst a EGRL 46/95, Art 7 Buchst f EGRL 46/95
[bns]
 
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