Kundenzufriedenheitsbefragungen können unzulässige E-Mail-Werbungen sein

Eine Kundenzufriedenheitsbefragung ist eine Werbung im Sinne des § 7 UWG.

Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass ein Kunde nicht damit rechnen muss, derartige Werbung ohne seine Einwilligung zu erhalten. Erfolgt die Befragung per E-Mail ohne die vorherige Einwilligung durch den Kunden, ist diese rechtswidrig. Der Kunde kann von dem werbenden Unternehmen bereits nach der ersten Zusendung der Befragung Unterlassung dieser Werbemaßnahmen verlangen.
 
KG, Urteil KG 5 W 15 17 vom 07.02.2017
Normen: ZPO § 935, § 940; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; UWG § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3
[bns]
 
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